Persönliche Daten
Die im Kontaktformular der vorliegenden Website gesammelten Informationen werden ausschließlich an die folgenden Empfänger weitergegeben: Joanna und Joël Allimann, Eigentümer der Ferienunterkunft "Le Benouchon®".
Die mit einem Sternchen bezeichneten Daten müssen zwingend angegeben werden. Andernfalls können die Anfragen nicht bearbeitet werden.
Diese Daten werden nur gespeichert, wenn die Buchung eines Aufenthalts in der Ferienunterkunft "Le Benouchon®" bestätigt wird. In diesem Fall werden sie in eine elektronische Datei aufgenommen und für eine Dauer von maximal sechs Monaten aufbewahrt. Im Falle einer Stornierung der Anfrage oder der Buchung werden die gesammelten Daten sofort gelöscht. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist die Einwilligung, d.h. durch das Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu.
Die gleichen Bedingungen für die Datenverarbeitung gelten für die im Mietvertrag gemachten Angaben. Dieser Vertrag ist dann die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Gemäß dem Gesetz "Informatique et Libertés" Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978, geändert durch das Gesetz Nr. 2018-493 vom 20. Juni 2018, und dem Règlement général sur la Protection des Données (RGPD) haben Sie ein Recht auf Zugang, Änderung und Widerspruch bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website cnil.fr.
Um diese Rechte auszuüben, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen (unter Beilage einer Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Identitätskarte oder Reisepasses), indem Sie einen Brief an Joanna et Joël Allimann, Gîte le Benouchon, 1142 La Devise, Lieu-dit Le Grand Biolay, 71470 Romenay, oder eine E-Mail an die E-Mail-Adresse lebenouchon@protonmail.com senden.
Wenn Sie, nachdem Sie uns kontaktiert haben, der Meinung sind, dass Ihre Rechte "Informatique et Libertés" nicht respektiert werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde an die folgende Adresse zu richten: CNIL - Service des Plaintes - 3 Place de Fontenoy - TSA 80715 - 75334 PARIS CEDEX 07.
Beachten Sie, dass gemäß den Artikeln R814-1, R814-2 und R814-3 des Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile, jeder Tourist mit ausländischer Staatsangehörigkeit, auch ein EU-Bürger, bei seiner Ankunft in einer touristischen Einrichtung einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben muss. Dieses Formular muss von den Eigentümern der Einrichtung sechs Monate lang aufbewahrt und den Polizei- oder Gendarmeriediensten nur auf deren Verlangen übermittelt werden. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung. Folglich kann vor Ablauf dieser sechsmonatigen Frist für Gäste ausländischer Staatsangehörigkeit, die tatsächlich in der Unterkunft "Le Benouchon®" übernachtet haben kein Antrag auf Löschung der personenbezogenen Daten bearbeitet werden.