Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zur besseren Lesbarkeit wird nachfolgend der Begriff « Mieter » für den Mieter/die Mieterin der Ferienunterkunft verwendet. Dieser Begriff gilt für alle Geschlechter.
Artikel 1 – Anwendungsbereich : Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen die Vermietung der Ferienunterkunft «Le Benouchon», eine Ferienwohnung an der Route de la Devise 1142, in 71470 Romenay, Frankreich.
Artikel 2 – Vertragsabschluss : Die Buchung ist bestätigt, sobald der Mieter den Eigentümern ein unterzeichnetes Exemplar des Mietvertrages sowie den geforderten Anzahlungsbetrag zukommen lässt. Der Restbetrag des Mietpreises muss spätestens 10 Tage vor Anreise bei den Eigentümern eingegangen sein. Die Buchung wird erst nach Zahlung des Restbetrags verbindlich.
Artikel 3 – Dauer : Es handelt sich um einen befristeten Mietvertrag. Der Mieter kann sich nach Ablauf des Vertrags unter keinen Umständen auf ein Recht auf Verbleib in den Räumlichkeiten berufen.
Ausserdem dürfen die Räumlichkeiten nicht als Haupt- oder Zweitwohnung genutzt werden, und der Mieter darf dort auch keine gewerbliche oder handwerkliche Erwerbstätigkeit ausüben.
Artikel 4 – An- und Abreisezeiten : Die Anreise ist ab 17 Uhr des im Mietvertrag genannten Tages möglich. Bei Anreise nach 20 Uhr ist der Mieter verpflichtet, die Eigentümer zu benachrichtigen. Am Abreisetag hat der Mieter die Räumlichkeiten bis spätestens 10.30 Uhr zu verlassen.
Artikel 5 – Aufhebung des Vertrags
a) Durch den Mieter :
Falls der Mieter seinen Aufenthalt
- mehr als 4 Wochen vor dem vorgesehenen Anreisedatum storniert, werden die Anzahlungen vollständig zurückerstattet;
- zwischen 4 und 2 Wochen vor seinem vorgesehenen Anreisedatum storniert, werden 50% der geleisteten Anzahlungen zurückerstattet;
- weniger als 2 Wochen vor seinem vorgesehenen Anreisedatum storniert, verbleibt die geleistete Anzahlung bei den Eigentümern, die über ihre Ferienwohnung verfügen können.
Jede Stornierung muss den Eigentümern schriftlich (per E-Mail oder per Brief) mitgeteilt werden.
Bei Stornierungen, die weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Anreisedatum erfolgen, bei Nichterscheinen oder bei Verkürzung des Aufenthalts ohne triftigen Grund (höhere Gewalt) behalten sich die Eigentümer das Recht vor, den gesamten Mietpreis zu behalten bzw. den Restbetrag einzufordern, falls dieser noch nicht bereits bezahlt wurde.
Rückerstattungen durch die Eigentümer erfolgen innert einer Frist von höchstens 10 Tagen.
b) Durch die Eigentümer :
Die Eigentümer können den Vertrag nur im Falle von höherer Gewalt auflösen. Sollte dies eintreten, werden dem Mieter alle bereits bezahlten Beträge vollständig zurückerstattet.
Artikel 6 – Kaution : Bei Anreise des Mieters wird eine Kaution in der Höhe von 200 Euro erhoben. Bei Abreise des Mieters und/oder in den darauffolgenden Stunden wird von den Eigentümern eine Bestandesaufnahme durchgeführt. Falls es nichts zu beanstanden gibt, wird dem Mieter der Betrag der Kaution innerhalb von höchstens 10 Tagen vollständig zurückerstattet.
Die Endreinigung für eine als normal angesehene Nutzung der Ferienunterkunft ist im Mietpreis inbegriffen (Richtwert für die Reinigung: 50 Euro). Die Reinigung von Geschirr, Kaffeemaschine, Backofen und Kochplatten ist davon ausgenommen. Dies ist vom Mieter jeweils nach der Nutzung zu erledigen, andernfalls wird von den Eigentümern ein Zuschlag von 30 Euro von der Kaution abgezogen.
Im Falle einer übermässigen Nutzung der Einrichtungen und einer ungewöhnlichen Verschmutzung oder wenn während des Aufenthalts oder nach Abreise des Mieters Schäden am Mietobjekt oder fehlende Inventargegenstände festgestellt werden, werden die Eigentümer die Kaution verwenden, um den Zustand der Ferienunterkunft vor der Vermietung wiederherzustellen und/oder fehlende Inventargegenstände zu ersetzen (die Belege werden dem Mieter ausgehändigt). Sollte der Betrag der Kaution nicht ausreichen, wird dem Mieter der Überschuss in Rechnung gestellt. Ein allfälliger Restbetrag zugunsten des Mieters wird ihm innerhalb von höchstens 30 Tagen zurückerstattet.
Artikel 7 – Nutzung der Räumlichkeiten und Haftung
a) Im Allgemeinen : Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten sowie das zur Verfügung gestellte Material sorgfältig zu behandeln und es bestimmungsgemäss zu nutzen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn oder eine Begleitperson verursacht werden. Er ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die diese Art von Schäden am Ferienort umfasst (Haftpflichtversicherung betreffend gemietete Ferienunterkunft).
b) Anzahl Personen : Eine Überschreitung der Kapazität der Unterkunft ist nicht gestattet. Jeder Tagesbesuch einer Drittperson muss den Eigentümern mitgeteilt werden, die sich das Recht vorbehalten, die Aufnahme einer zu grossen Anzahl von Personen im Verhältnis zur Grösse der Unterkunft und der Ruhe des Ortes abzulehnen. Partys sind verboten.
c) Rauchen : Das Rauchen im Haus ist nicht gestattet.
d) Lärmbelästigung : Es wird keine «nächtliche Ruhestörung» (zwischen 22 und 8 Uhr) geduldet. Der Mieter verpflichtet sich, seinen gesunden Menschenverstand walten zu lassen, um die Ruhe des Ortes nicht zu stören (gegenüber den Eigentümern, die auf dem Grundstück wohnen, und auch gegenüber deren Nachbarn).
e) Hunde : Die Anzahl der erlaubten Hunde hängt von ihrer Grösse ab (bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob Sie Ihren Vierbeiner mitbringen dürfen). Sie müssen stubenrein und gut erzogen sein, d.h. insbesondere, dass sie ihr Geschäft nicht im Haus verrichten und nicht den ganzen Tag/die ganze Nacht bellen dürfen, um die Ruhe des Ortes nicht zu stören. Der Mieter, der seinen Hund/seine Hunde mitbringt, muss folgende Punkte beachten: Sie dürfen nicht in die Zimmer noch auf das Sofa (ausser Sie bringen eigene Bettwäsche und einen Sofaschutz mit). Im eigenen umzäunten Garten dürfen Ihre Hunde frei herumlaufen. Auf dem übrigen Grundstück müssen Hunde an der Leine geführt werden, um unsere Hunde, Schafe und Ponys nicht zu erschrecken. Die Hinterlassenschaften müssen vom Mieter beseitigt werden (Beutel und Mülleimer werden zur Verfügung gestellt).
Artikel 8 – Meldeschein : Gemäss Artikel R814-1, R814-2 und R814-3 des Gesetzes über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und des Asylrechts sind die Eigentümer verpflichtet, von Mietern mit ausländischer Staatsangehörigkeit (einschliesslich EU-Bürger) einen Meldeschein ausfüllen zu lassen.
Dieses Formular muss von den Eigentümern während sechs Monaten aufbewahrt werden und wird nur auf Anfrage der Polizei oder Gendarmerie weitergeleitet.
Artikel 9 - Rechtsstreitigkeiten : Alle Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Vermietung der Ferienunterkunft "Le Benouchon®" oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere bezüglich ihrer Gültigkeit, Auslegung oder Durchsetzung) unterliegen dem französischen Recht und werden, wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, von der zuständigen französischen Gerichtsbarkeit behandelt. Die Referenzsprache für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten ist Französisch.
Artikel 10 - Schlichtung : Im Falle einer Streitigkeit wird vorgeschlagen, sich an eine Schlichtungsstelle für Verbraucherfragen gemäß Artikel L.616-1 und R.616-1 des Code de la Consommation zu wenden.
Die gewählte Schlichtungsstelle ist die CNPM - Mediation de la Consommation. Im Falle einer Streitigkeit können Sie Ihre Beschwerde auf ihrer Website https://cnpm-mediation-consommation.eu oder auf dem Postweg an folgende Adresse richten: CNPM - MEDIATION - CONSOMMATION, 27 rue de la Libération, 42400 Saint-Chamond.
Artikel 11 - Sprache : Im Falle von Auslegungsdifferenzen aufgrund Unterschieden in den Formulierungen in den verschiedenen Sprachen ist allein die französische Fassung maßgeblich.
Romenay, 01.08.2023.